Datenschutzerklärung – Casino Auszahlung CH

Auf Casino Auszahlung CH geht es in erster Linie um Auszahlungen und Zahlungswege — diese Erklärung beschreibt, was dabei an Personendaten anfällt und wie damit umgegangen wird.

Inhaltsverzeichnis
  1. Rechtsgrundlage
  2. Verantwortliche Stelle
  3. Technische Protokolle
  4. Rechte der betroffenen Person
  5. Weitergabe an Dritte
  6. Aufsicht

Rechtsgrundlage

Massgebend ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) samt Verordnung, in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung. Eine vorgängige Einwilligung verlangt das Schweizer Recht dafür nicht, bindet die Bearbeitung aber an Zweckbindung, Verhältnismässigkeit, Richtigkeit und Datensicherheit nach Art. 6 revDSG. Besucherinnen und Besucher aus der EU können sich zusätzlich auf die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) berufen.

Verantwortliche Stelle

Verantwortlich ist der Betreiber von Casino Auszahlung CH, erreichbar über die im Impressum genannte Adresse unter casinopaymentch.com. Bearbeitet wird, was der Betrieb einer redaktionellen Vergleichsseite zu Auszahlungen erfordert: der Abruf von Seiten, die Cookie-Entscheidung und, sofern geschrieben wird, die Nachricht selbst.

Technische Protokolle

Jeder Abruf erzeugt technische Einträge wie IP-Adresse, Zeitpunkt, angefragte Adresse und Browsertyp. Sie dienen dem Betrieb und der Abwehr von Missbrauch und werden nach höchstens 90 Tagen gelöscht oder gekürzt.

Rechte der betroffenen Person

Ein Anspruch besteht auf Auskunft (Art. 25 revDSG), auf Berichtigung, auf Löschung sowie auf Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG); ebenso besteht ein Widerspruchsrecht. Die Auskunft ist grundsätzlich unentgeltlich und erfolgt innert 30 Tagen.

Weitergabe an Dritte

Ein Verkauf von Personendaten findet nicht statt. Eine Bekanntgabe erfolgt nur an Auftragsbearbeiter, die für Betrieb und Auslieferung notwendig sind, sowie an Behörden, soweit eine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Eine Bekanntgabe ins Ausland setzt ein angemessenes Schutzniveau oder geeignete Garantien nach Art. 16 revDSG voraus.

Aufsicht

Zuständig ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern. Eine Anzeige dort ist unabhängig davon möglich, ob zuvor der Kontakt zum Betreiber gesucht wurde.