Impressum von Casino Auszahlung CH

Casino Auszahlung CH vergleicht Auszahlungswege und Zahlungsanbieter für ein Schweizer Publikum; dieses Impressum enthält die dazu vorgeschriebenen Angaben.

Inhaltsverzeichnis
  1. Gegenstand dieser Seite
  2. Angaben zum Betreiber
  3. Rechtlicher Rahmen in der Schweiz
  4. Haftung für Inhalte und Links
  5. Jugendschutz und Spielsperren
  6. Urheberrecht
  7. Hilfe bei problematischem Spielverhalten

Gegenstand dieser Seite

Casino Auszahlung CH ist eine informierende Publikation zu Auszahlungen, Zahlungswegen und Konditionen von Online-Geldspielen; hier werden keine Spiele veranstaltet, keine Einsätze entgegengenommen, kein Spielerkonto geführt und kein Vertrag zwischen Leserschaft und Anbietern vermittelt.

Angaben zum Betreiber

Firma, Sitz, Kontaktadresse und Handelsregisternummer finden sich unter casinopaymentch.com; redaktionelle Anfragen und Fragen zu einzelnen Beiträgen gehen über die dort genannte Adresse ein.

Rechtlicher Rahmen in der Schweiz

Für Geldspiele gilt das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Online-Spielbankenspiele darf nur anbieten, wer über eine Konzession einer schweizerischen Spielbank samt Erweiterung für den Online-Betrieb verfügt; die Aufsicht dazu liegt bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Für Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele ist die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) zuständig. Unbewilligte Angebote werden nach Art. 86 BGS für den Zugriff aus der Schweiz gesperrt.

Beiträge entstehen mit Sorgfalt; da sich Konditionen, Boni und Angebote der Anbieter laufend ändern, bleiben stets die Angaben des jeweiligen Anbieters zum Zeitpunkt der Nutzung massgebend. Für Inhalte verlinkter fremder Seiten sind deren Betreiber selbst verantwortlich.

Jugendschutz und Spielsperren

Die Teilnahme an Online-Spielbankenspielen setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Spielbanken müssen gefährdete Personen sperren; Spielsperren nach Art. 80 BGS wirken zugleich bei allen schweizerischen Spielbanken, und eine Selbstsperre kann jede betroffene Person selbst beantragen.

Urheberrecht

Texte, Aufstellungen und Grafiken dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt; eine Übernahme, die über das Zitatrecht hinausgeht, braucht die vorgängige schriftliche Zustimmung.

Hilfe bei problematischem Spielverhalten

Kostenlose und vertrauliche Beratung bieten die kantonalen Suchtberatungsstellen sowie SOS Spielsucht, telefonisch und online, in mehreren Sprachen.